Anmeldung
Ihre Anmeldung kann ausschließlich online über das Anmeldeportal oder in Ausnahmefällen per E-Mail erfolgen. Bitte folgen Sie bei dem jeweiligen Angebot den Buchungsschritten. Bitte beachten Sie bestimmte Sonderregelungen, die ggf. in den Angeboten aufgeführt sind.
Melden Sie sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung an, werden Sie gegenüber dem GCP Vertragspartei. Sie trifft somit die Pflicht, die entstandenen Kursgebühren zu tragen.
Soll Ihr Arbeitgeber Vertragspartner gegenüber dem GCP werden, bedarf es der Anmeldung Ihrer Person durch Ihren Arbeitgeber. In diesem Fall trifft den Arbeitgeber die Pflicht, für die entstandenen Kursgebühren aufzukommen.
Melden Sie sich zur Teilnahme an, Ihr Arbeitgeber bestätigt jedoch nur die Kostenübernahme, so bleiben Sie gegenüber dem GCP Vertragspartei.
Der GCP erhält Ihre Anmeldung und prüft, ob für Sie noch ein freier Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall erhalten Sie die Bestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt damit zustande. Falls Sie keinen Platz mehr bekommen, können Sie sich auf die jeweilige Warteliste setzen lassen.
Absage und Verlegung von Veranstaltungen durch den Gesundheitscampus
Wir bitten um Verständnis, dass sich der GCP eine kurzfristige und/oder endgültige Absage bzw. Verlegung von Fort- und/oder Weiterbildungen vorbehalten muss. Wir werden Sie unverzüglich informieren. Eine Absage kann insbesondere bei Ausfall der Dozentinnen oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl erfolgen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Muss eine Veranstaltung verlegt werden, werden die Teilnehmenden unverzüglich über den neuen Termin informiert. Sollte Ihnen der neue Termin nicht zumutbar sein, steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu.
Warteliste
Erreichen den GCP mehr Anmeldungen, als für eine Veranstaltung berücksichtigt werden können, werden Sie automatisch in eine Warteliste aufgenommen. Dies wird Ihnen nach Eingang Ihrer Anmeldung umgehend mitgeteilt. Ein Nachrücken Ihrerseits kann Ihnen bis einschließlich zum Tag der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Teilnahmegebühr
Mit dem Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung für die jeweilige Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr fällig. Diese kann je Teilnehmer*in und Fortbildungstag zwischen 60,00 € und 185,00 € betragen (Weiterbildungen sind davon ausgenommen). Den passenden Betrag entnehmen Sie bitte dem Jahresprogramm bzw. Flyer der jeweiligen Veranstaltung.
Die Teilnahme an der gesamten Fortbildungsreihe für Praxisanleitende des Bereiches Fort- und Weiterbildung (24 UE) 2026 beträgt je Teilnehmerin 450,00 €. Diese Gebühr wird zu 100 % von der/dem Teilnehmerin bzw. dem Arbeitgeber übernommen.
Stornierung / Rücktritt
Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform oder wird über den Stornierungslink in der jeweiligen Buchungsbestätigung durch den/die Teilnehmerin getätigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine telefonische Stornoerklärung nicht ausreicht. Haben Sie und Ihr Arbeitgeber die Anmeldung gemeinsam vorgenommen und erklärt eine Partei den Rücktritt, so wirkt der Rücktritt insgesamt.
Zu unterscheiden sind Fortbildungen und Weiterbildungen.
Stornierungen für Fortbildungen
Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem ersten Termin werden Gebühren in Höhe von 80 % der Teilnahmegebühr berechnet. Trifft die Absage später als 72 Stunden vor dem ersten Termin ein, oder erscheint der/die Teilnehmende nicht zum Termin, wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmenden zu benennen.
Stornierungen für Weiterbildungen
Weiterbildungen werden per Vertrag geschlossen. Eine Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Weiterbildung ist kostenfrei. Trifft die Absage später ein, wird der vollständige vereinbarte Betrag fällig.

