Gesundheits- und Krankenpflegehilfe

Aktuell gibt es im Land Brandenburg noch die Möglichkeit, die Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in einer einjährigen Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss zu absolvieren. Die gesetzlichen Grundlagen ist das Brandenburgische Krankenpflegehilfegesetz (BbgKPHG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverord-nung (KrPflHilfeAPrV). Zuständige Aufsichtsbehörde ist das LAVG in Zossen (OT Wünsdorf). Was macht eigentlich ein Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (m/w/d)? Gesundheits- …