Praxisanleiterin/-anleiter für soziale Berufe

Die Praxisanleitung in sozialen Berufen zielt darauf ab, die angehenden Fachkräfte bestmöglich auf ihre zukünftige Tätigkeit vorzubereiten und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre theoretischen Kenntnisse in der praktischen Arbeit anzuwenden. Praxisanleiter*innen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Kompetenzen wie Empathie, Kommunikation, Reflexionsfähigkeit und professionellem Handeln in komplexen sozialen Situationen.

Berufsgruppen

Unser Kurs richtet sich an alle Mitarbeitenden aus Kindertagesstätten, Tagespflegestellen, Horteinrichtungen und der sozialen Arbeit (56 h).
Bewerben Sie sich jetzt für unsere Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter*in und entdecken Sie eine neue Dimension Ihrer beruflichen Laufbahn.

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Inhalte

Ziel der berufsbegleitenden Weiterbildung zum Praxisanleiter und zur Praxisanleiterin ist die Entwicklung des Fachpersonals unter der Berücksichtigung organisatorischer und didaktischer Schwerpunkte. Die Weiterbildung befähigt Zielgruppen, Anleitungen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand berufspädagogischer und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Sie soll unter anderem für folgenden Tätigkeiten qualifizieren:

• Grundlagen und Anleitung
• Biographiearbeit und Rollenfindung
• Beurteilung und Recht
• Kommunikation
• Leitfaden Anleitung/ Ausbildungsplätze

Nach Abschluss des Kurses erhalten alle Teilnehmer/-innen ein Teilnahmebescheinigung.

Termine und Module

Kompetenz fördern. Potenziale entfalten. Sozialberufe stärken – seien Sie dabei und melden Sie sich noch heute an!
Der nächste Kurs startet 2025. Insgesamt sind sieben Module, die an einem oder zwei Tagen stattfinden, zu absolvieren. Die Gesamtlänge beträgt circa zwei Monate. Nähere Informationen zu den Modulblöcken erhalten Sie im Jahresprogramm.

Kosten

• für Angestellte der Hoffbauer Stiftung: 300 Euro
• für externe Angestellte: 500 Euro


Beinhaltet ist eine Getränkeversorgung und Zugang zu unserer digitalen Bildungscloud.
Über eine Ratenzahlung kann im Bedarfsfall gesprochen werden.

Voraussetzungen

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung/ staatliche Anerkennung