Pflege – Kenntnisprüfung

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Willkommen an der Pflege-Schule am Gesundheitscampus Potsdam!

Anerkennung ausländischer Pflege-Abschlüsse

Sie haben ein Studium oder eine Ausbildung in der Pflege in Ihrem Heimatland absolviert und möchten mit Ihrem Abschluss nun in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten?

Oder gehören Sie zu einer Pflegeeinrichtung, die internationale Fachkräfte einstellen möchte?

Der erfolgreiche Abschluss von so genannten Kenntnisprüfungen (eine praktische und eine mündliche Prüfung) ist für internationale Pflegefachkräfte eine gute Möglichkeit, um in Deutschland die Anerkennung als Pflegefachperson (Pflegefachfrau, Pflegefachmann) zu erhalten.

Wir sind als Pflegeschule berechtigt, gemeinsam mit den Praxispartnern die Kenntnisprüfungen abzunehmen.

Gerne bereiten wir internationale Pflegefachkräfte auf die mündliche Kenntnisprüfung vor. Dazu bieten wir einen Qualifizierungslehrgang von insgesamt 10 Tagen an.

Dieser Qualifizierungslehrgang wird an der Pflegeschule des Gesundheitscampus Potsdam bis zu drei Mal pro Jahr durchgeführt.

Nach bestandenen Kenntnisprüfungen erwirbt man den Abschluss als staatlich anerkannte/r Pflegefachperson, Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess!

Häufig gestellte Fragen

Warum ein Qualifizierungslehrgang?

Die Kenntnisprüfungen werden nach dem aktuellen deutschen Pflegeberufe-Gesetz durch geführt, das auf eine „generalistische“ Pflege vorbereitet. „Generalistisch“ bedeutet, dass die Pflegefachpersonen alle Altersgruppen pflegen sowie in allen Versorgungssettings der Pflege eingesetzt werden können: in der stationären Akutpflege (Klinik, Krankenhaus, Kinderklinik), in der stationären Langzeitpflege (Altenheim, Seniorenresidenz) und in der ambulanten Pflege.


Die praktische Kenntnisprüfung findet in dem Setting statt, in dem man arbeitet. In der mündlichen Kenntnisprüfung (Umfang bis zu 60 Minuten) muss aber eine Fallsituation aus einem anderen Versorgungssetting erfasst werden. Der Prüfling muss die Fallsituation auf der Grundlage umfassender Kenntnisse aus verschiedenen Kompetenzbereichen bearbeiten und reflektieren. Die Anforderungen sind hier anders als die, die internationale Pflegekräfte aus ihrer bisherigen Ausbildung und Tätigkeit im Heimatland kennen.
Für Kenntnisprüfungen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in der Pflege ist kein Qualifizierungslehrgang gesetzlich vorgeschrieben, doch er erleichtert das gute Bestehen der mündlichen Prüfung sehr.

In unserer Qualifizierung gehen wir gezielt auf die Themen ein, die in einem Pflegestudium im Ausland weniger berücksichtigt werden und die in Deutschland besonders wichtig sind oder sich unterscheiden. Von Beginn an üben wir den Umgang mit Fallsituationen in verschiedenen Pflegesettings und das reflektierende Fachgespräch dazu. Abschließend werden Simulationen der mündlichen Kenntnisprüfung durchgeführt, so dass die Teilnehmenden zunehmend an Sicherheit gewinnen. Parallel unterstützen wir das Lernen zur Vorbereitung auf die Prüfung.

Was benötigen internationale Pflegefachkräfte zur Teilnahme an unserem Qualifizierungslehrgang?

Ausreichende Sprachkenntnisse: Die bisherigen Teilnehmenden haben den Qualifizierungslehrgang als sehr hilfreich und unterstützend bewertet. Um gut verstehen und die Übungen nutzen zu können, braucht es am besten schon das Sprachniveau B2. Das B2-Zertifikat selbst muss zur Prüfungszulassung vorgelegt werden.

Eine Anstellung in einer Pflegeeinrichtung (in einer Klinik, einem Krankenhaus, in der Langzeitpflege oder im ambulanten Pflegedienst). Dort werden die internationalen Pflegefachkräfte auf ihrem Weg begleitet und dort findet auch die praktische Kenntnisprüfung statt..

Einen positiven Feststellungsbescheid vom LAVG sowie ein B2-Sprachzertifikat: Im Land Brandenburg ist das LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie für die Zulassung zur Kenntnisprüfung zuständig.

Gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung?

Es gibt diverse Möglichkeiten finanzielle Unterstützung (teilweise oder vollständig) während des Anerkennungsverfahrens zu erhalten.

Kontakt:
Anne Dann (Projektleitung)
Kontakt Eberswalde e.V.
Bahnhofsplatz 2
16321 Bernau
Tel.: (03338) 7059430
E-Mail: a.dann@kontakt-eberswalde.de

  • der zuständigen Agentur für Arbeit


Falls Sie bereits in Kontakt mit einer 
Klinik stehen oder dort arbeiten ist es denkbar, dass die Einrichtung Ihnen Unterstützung zukommen lässt.