Notfallsanitäter (m/w/d)

Seit 2018 bietet die staatlich anerkannte Notfallsanitäterschule am Gesundheitscampus Potsdam (ehem. Gesundheitsakademie Klinikum Ernst von Bergmann) die dreijährige Vollzeitausbildung zum Notfallsanitäter/ zur Notfallsanitäterin an.

Mit unserer Bildungsarbeit unterstützen wir als staatlich anerkannte Schule professionell den Rettungsdienst und tragen dazu bei, dass Menschen und ihre Angehörigen in Notsituationen geholfen werden kann.

Deine Bewerbung richtest du direkt an einen unserer Kooperationspartner (Lehrrettungswachen). Dieser meldet dich dann bei uns im Gesundheitscampus Potsdam für die theoretische Ausbildung an.



Erreichbarkeit

Unsere Schule ist sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz der Stadt Potsdam angeschlossen und bietet eine enge praxisnahe Zusammenarbeit mit dem Klinikum Ernst von Bergmann an.     

Weiterhin besteht die Möglichkeit kostenpflichtig in einem Wohnheim vor Ort zu wohnen um die theoretische Ausbildung sowie die Praxisphasen im Krankenhaus zu absolvieren. Sollte hier ein Interesse bestehen, dann beraten wir sie gerne.

Ausbildungskonzept

Unser Ausbildungskonzept basiert dabei entsprechend der Lernfeldorientierten Didaktik auf einen handlungsorientierten Unterricht mit einem großen Praxisanteil um rettungsdienstliche Fertigkeiten bei den Auszubildenden zu entwickeln. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine angenehme Lernatmosphäre und einen wertschätzenden sowie ehrlichen Umgang miteinander. Teamwork und realistisches Praxistraining auf Augenhöhe bedeuten uns sehr viel. Große und helle Schulungsräume mit zeitgemäßer Medizintechnik aus dem Rettungswesen, ein eigener Rettungswagen und die Nutzung des Simulationszentrums in der Villa Bergmann bereiten auf den späteren Einsatz im Klinik- und Rettungswachenpraktikum vor.

Unsere Lernaussagen werden durch unsere ärztliche Leitung überprüft und richten sich nach den aktuellen Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften und den Vorgaben durch die ärztlichen Leiter des Landes Brandenburg. 

Seit 2020 haben wir neben der 3-jährigen Vollzeitausbildung zusätzlich den Quereinstieg in unser Portfolio aufgenommen. Es besteht die Möglichkeit, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege eine verkürzte 2-jährige Notfallsanitätersausbildung zu absolvieren.   

Ausbildungsgang und Zugangsvoraussetzungen

Ausbildungsbeginn:

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin beginnt zum 01.10. jeden Jahres.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Zeugnis)
  • Mittlerer Schulabschluss
  • Empfohlenes Alter zum Ausbildungsbeginn ist das 18. Lebensjahr

Deine Bewerbung richtest du direkt an einen unserer Kooperationspartner:

– Berufsfeuerwehr Potsdam
– Rettungsdienst Teltow-Fläming
– DRK Potsdam-Mittelmark
– DRK Brandenburg an der Havel
– Rettungsdienst Landkreis OHV
– Sanitätsdienst/ Rettungsdienst SDG

Ausbildungsziele sowie Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche

  • Beurteilung des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen
  • Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz
  • Betreuung und Begleitung von Menschen in Notfall- und Krisensituationen
  • Eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen im Notfalleinsatz
  • Transport und Übergaben von Patientinnen und Patienten zur ärztlichen Weiterbehandlung

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung richtet sich nach den geltenden Rechtsgrundlagen sowie nach den Verordnungen für das Land Brandenburg. Hierzu zählen das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen (NotSan-APrV).

Grundsätzlich gliedert sich die Ausbildung über die drei Jahre folgendermaßen auf:

• Theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule: mindestens 1920 Stunden in aufeinander abgestimmten Lernfeldern mit ausbildungsspezifischen Lernbereichen

• Praktische Ausbildung in Lehrrettungswachen: mindestens 1960 Stunden über 3 Jahre

• Praktische Ausbildung im Krankenhaus: mindestens 720 Stunden über 3 Jahre

Theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule (Auszug APrV- Exemplarisch)

I. Notfallsituationen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten

II. Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten

III. Kommunikation, Interaktion und Beratung von hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Menschen unter Berücksichtigung sozialer und psychologischer Aspekte

IV. Abläufe im Rettungsdienst strukturieren sowie Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden

V. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebensrettende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen

VI. In Gruppen und Teams zusammenarbeiten sowie berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, um die beruflichen Anforderungen zu bewältigen

Praktische Ausbildung

Lehrrettungswache (mind. 1960h): Dienst an einer Rettungswache, Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung und dem Krankentransport, Hospitation an einer Rettungsleitstelle oder integrierten Leitstelle

Krankenhaus (mind. 720): Pflegeabteilung (mind. 80h), Interdisziplinäre Notaufnahme (mind.120h), Anästhesie- und OP-Abteilung (mind.280h), Intensivmedizinische Abteilung (mind. 120h), geburtshilfliche und pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung (mind. 40h), psychiatrische Fachabteilung (mind. 80h)

Wir als Schule haben hierzu Kooperationen mit verschiedenen Krankenhäusern geschlossen.
Hierzu zählen:

  • Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam
  • Klinikum Bad Belzig
  • Klinikum West Brandenburg
  • Klinikum Forst

Prüfungen/Abschluss

Die staatliche Prüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil und findet an der Schule statt.
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin “ bzw. „Notfallsanitäter“ erteilt.