Über die GKPH – Nichtschülerprüfung
Das Land Brandenburg bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den staatlich anerkannten Abschluss als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin bzw. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (m/w/d) über eine Nichtschülerprüfung zu erwerben – ohne zuvor die reguläre Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe zu absolvieren.
Dieser Weg richtet sich insbesondere an Menschen, die bereits über umfangreiche praktische Erfahrungen in der Pflege verfügen und ihre beruflichen Kompetenzen durch einen staatlich anerkannten Abschluss bestätigen und erweitern möchten. Die Nichtschülerprüfung kann beispielsweise eine Chance für langjährig tätige Pflegehelferinnen und Pflegehelfer oder für ehemalige Auszubildende aus der Pflegefachkraftausbildung sein, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Nach erfolgreichem Abschluss können Sie als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin bzw. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer in verschiedenen Bereichen der Pflege tätig werden – zum Beispiel in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der stationären Akutpflege, in Einrichtungen der Langzeitpflege oder in der ambulanten Pflege.
Die Pflegeschule des Gesundheitscampus Potsdam bietet ein entsprechendes Qualifizierungsprogramm zur gezielten Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung an.
Details zur Nichtschülerprüfung (FAQs)
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung gelten gesetzlich festgelegte Voraussetzungen. Dazu gehören insbesondere:
- ein Hauptschulabschluss bzw. die Berufsbildungsreife (BBR) oder eine gleichwertige Schulbildung bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- der Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen oder vergleichbaren praktischen Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege,
- die gesundheitliche Eignung für die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung und die Prüfung,
- der Nachweis einer ausreichenden Vorbereitung auf die staatliche Prüfung,
- die Teilnahme an einem entsprechenden Qualifizierungsprogramm einer staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegehilfeschule im Land Brandenburg und
- Sie dürfen nicht Schülerin oder Schüler einer anderen Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft sein.
Die mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare praktische Tätigkeit muss grundsätzlich innerhalb der letzten vier Jahre nachgewiesen werden.
Zum Qualifizierungsprogramm gehört außerdem eine praktische Vorbereitung von mindestens vier Wochen. Diese findet in einer geeigneten Einrichtung der Gesundheits- und Krankenpflege statt.
Vor Beginn prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Unterlagen für Ihren Antrag benötigt werden.
Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung?
An unserer Schule finden die Nichtschülerprüfungen in zwei Prüfungszeiträumen statt:
Prüfungszeitraum I: Februar/März
Prüfungszeitraum II: August/September
Da bereits vor der eigentlichen Prüfung verschiedene Voraussetzungen erfüllt, Unterlagen zusammengestellt und die praktische sowie theoretische Vorbereitung organisiert werden müssen, sollten Sie sich frühzeitig – möglichst etwa sechs Monate vorher – mit uns in Verbindung setzen.
Unser Qualifizierungsprogramm beginnt in der Regel Ende November/Anfang Dezember beziehungsweise Ende Mai/Anfang Juni und begleitet Sie bis zum Abschluss Ihrer Prüfungen.
Der Antrag auf Zulassung zur Nichtschülerprüfung muss spätestens zehn Wochen vor dem ersten Prüfungstermin bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Wie ist das Qualifizierungsprogramm aufgebaut?
Das Qualifizierungsprogramm bereitet Sie gezielt auf die Anforderungen der Nichtschülerprüfung vor. Der theoretische und praktische Unterricht kann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Umfang von bis zu 350 Unterrichtsstunden haben. Hinzu kommt eine praktische Vorbereitung von mindestens vier Wochen.
An unserer Pflegeschule umfasst die Vorbereitung unter anderem:
- Informationen und Lernüberblicke zu den Themenbereichen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen,
- eine gezielte Vorbereitung auf die Anforderungen der praktischen Prüfung,
- Wiederholungs- und Vertiefungsunterricht zu prüfungsrelevanten Themen,
- Konsultationsstunden und Expertengespräche,
- Übungen und Simulationen zur Vorbereitung auf die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie
- einen Praxisbesuch in der Einrichtung mit Simulation einer praktischen Prüfung (Probeexamen), individuellem Feedback und Beratung.
Der Unterricht findet in der Regel ganztägig von 7:45 bis 15:15 Uhr statt. Ihre Teilnahme wird dokumentiert, da der Nachweis der Prüfungsvorbereitung für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung erforderlich ist.
Wie läuft die staatliche Prüfung ab?
Die Nichtschülerprüfung führt zum gleichen staatlich anerkannten Abschluss wie die reguläre Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer. Entsprechend gelten die Anforderungen der staatlichen Prüfung auch für Nichtschülerinnen und Nichtschüler.
Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten. Hier bearbeiten Sie praxisbezogene Aufgabenstellungen und zeigen, dass Sie Ihr pflegerisches Fachwissen auf konkrete berufliche Situationen übertragen können.
Im mündlichen Prüfungsteil werden drei unterschiedliche Themenbereiche geprüft. Sie zeigen dabei, dass Sie über anwendungsbereite berufliche Kompetenzen verfügen, Zusammenhänge erkennen und Ihr Handeln fachlich begründen können.
In der praktischen Prüfung übernehmen Sie die grundpflegerische Versorgung von höchstens zwei Patientinnen bzw. Patienten. Dabei zeigen Sie, dass Sie die Aufgaben der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe fachgerecht und situationsbezogen durchführen können. Bestandteil der praktischen Prüfung ist außerdem ein Prüfungsgespräch, in dem Sie Ihr pflegerisches Handeln erläutern, begründen und die Prüfungssituation reflektieren.
Die Prüfungen beginnen in der Regel ab Mitte Februar (Prüfungszeitraum I) bzw. ab Mitte August (Prüfungszeitraum II).
Über die Zulassung zur Nichtschülerprüfung entscheidet die zuständige Behörde. Nach erfolgter Prüfungszulassung informieren wir Sie über Ihre individuellen Prüfungstermine.
Wie melde ich mich zur Nichtschülerprüfung an?
Ihr Weg zur Nichtschülerprüfung beginnt mit der Kontaktaufnahme zu unserer Pflegeschule.
Gemeinsam klären wir,
- ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen,
- welche Kenntnisse und praktischen Erfahrungen Sie bereits mitbringen,
- welchen individuellen Vorbereitungsbedarf Sie haben,
- wie Ihre praktische Vorbereitung organisiert werden kann und
- welche Kosten entstehen und wie diese finanziert werden können.
Anschließend werden die erforderlichen Vereinbarungen für das Qualifizierungsprogramm getroffen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und bei der Vorbereitung Ihres Antrags auf Prüfungszulassung.
Der Antrag auf Zulassung zur Nichtschülerprüfung ist fristgerecht bei der zuständigen Behörde einzureichen. Diese prüft die Voraussetzungen, entscheidet über die Zulassung und legt fest, welche Gesundheits- und Krankenpflegehilfeschule mit der Durchführung der Prüfung beauftragt wird.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Nichtschülerprüfung trifft die zuständige Behörde.
Ihre Bewerbung
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Checkliste für die Ausbildung
- Freude an der Arbeit mit Menschen
- Zuverlässig und umsichtig
- 2 Jahre Berufserfahrung als Pflegehelfer
- Gesundheitliche Eignung