Aktuell gibt es im Land Brandenburg noch die Möglichkeit, die Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in einer einjährigen Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss zu absolvieren. Die gesetzlichen Grundlagen ist das Brandenburgische Krankenpflegehilfegesetz (BbgKPHG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverord-nung (KrPflHilfeAPrV). Zuständige Aufsichtsbehörde ist das LAVG in Zossen (OT Wünsdorf).
Was macht eigentlich ein Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (m/w/d)?
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (m/w/d) sind Mitarbeiter (m/w/d) in einem professionellen Gesundheits- und Pflegeteam. Sie assistieren den Pflegefachkräften bei ihren Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege. Das bedeutet, dass die durchzuführende Pflege und Versorgung von Patienten unter Anleitung und Verantwortung von examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern (m/w/d) stattfindet.
In Absprache mit den Fachkräften werden sie vor allem im Bereich der Grundpflege eingesetzt. Zu den grundpflegerischen Aufgaben gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang. Außerdem das Richten der Betten, die Kontrolle von Blutdruck, Puls und Temperatur aber auch kleinere Dokumentationstätigkeiten.
Ausbildungsverlauf
Im Verlauf der einjährigen Ausbildung gibt es einen ständigen Wechsel zwischen den Lernorten Schule und Praxis. In dieser Zeit verbringen Sie mindestens 1.000 Stunden in der Praxis, während in der Schule mindestens 600 Stunden für den theoretischen bzw. praxisnahen Unterricht vorgesehen sind. In den ersten fünf Wochen gibt es einen einführenden Theorieblock. Der erste Schultag dient dabei zunächst einmal dem gegenseitigen Kennenlernen.
Während der gesamten einjährigen Ausbildungszeit werden schriftliche, mündliche und praktische Leistungsüberprüfungen durchgeführt. Hiermit erhält jeder Auszubildende die Möglichkeit, sein persönliches Leistungsniveau zu jeder Zeit einzuschätzen.
Am Ende der Ausbildungszeit steht dann eine mündliche und praktische Abschlussprüfung an. Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erwirbt man den Abschluss als staatlich anerkannte/er „Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in“.
Examensprüfung
In der KPH-Ausbildung gibt es eine praktische und drei mündliche Examensprüfungen. Die Prüfungen finden in der Regel ab Mitte Februar (Prüfungszeitraum I) statt. Die Teilnehmenden werden nach der Prüfungszulassung durch die Aufsichtsbehörde von der Schule über die Termine informiert.
Die praktische Examensprüfung wird von einer Lehrkraft und der Praxisanleiterin /dem Praxisanleiter (PAL) der Einrichtung durchgeführt. Da die/der PAL als Fachprüfer gleichberechtigt ist, benötigt sie/er den Nachweis einer PAL-Qualifizierung mit einem Stundenumfang von 300 Stunden. Zusätzlich muss der Grundberuf der PAL die Gesundheits- und Krankenpflege sein.
Die mündlichen Examensprüfungen werden in der Schule abgenommen und stehen am Ende der Prüfungen.
Lernort Schule
Der theoretische Unterricht findet in fünf Theorieblöcken von je drei bis vier Wochen statt und umfasst insgesamt 600 Stunden. Wichtige Inhalte der Ausbildung sind unter anderem:
- Pflege – Pflegerische Grundversorgung von Patienten
- Grundlagen der Anatomie/Physiologie – Aufbau und Funktionen des menschlichen Körpers
- Ausgewählte Aspekte der Krankheitslehre
- Grundlagen der Sozialwissenschaften
- Rechtliche Grundlagen
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Die Ausbildungsstätte verfügt über ein junges, dynamisches Lehrer/-innenteam sowie modern ausgestattete Unterrichtsräume.
Bewerbung
Deine Bewerbung richtest Du grundsätzlich an einen unserer Kooperationspartner als Träger der praktischen Ausbildung.