Das Land Brandenburg lässt in den gesetzlichen Grundlagen auch die Möglichkeit von Nichtschülerprüfungen in der Altenpflegehilfe zu. Die Pflegeschule des Gesundheitscampus Potsdam ist berechtigt, diese Prüfungen abzunehmen und eine entsprechende Qualifizierung zur Vorbereitung anzubieten.
APH Nichtschüler-Prüfungen sind eine Chance für…
- ehemalige Auszubildende in der Fachkraftausbildung, die die Wiederholungsprüfung nicht bestanden und danach aber mind. 2 Jahre in der Langzeitpflege gearbeitet haben
- Pflegehelfer*innen, die schon viele Jahre praktisch arbeiten, sich weiterentwickeln und einen qualifizierten Abschluss haben möchten
Wie sind die Anforderungen und Voraussetzungen für eine APH-Nichtschülerprüfung?
Achtung: die Examensprüfungen sind dieselben wie nach der einjährigen Ausbildung. Daher braucht es zur Vorbereitung der Nichtschüler-Prüflinge ein Qualifizierungsprogramm, das aber natürlich kein ganzes Jahr Ausbildung ersetzen kann. Bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen raten wir jeder und jedem Interessierten, gut zu überlegen, ob eine Ausbildung oder eine Nichtschüler-Prüfung erfolgsversprechender ist. Um dies besser einschätzen zu können, führen wir einmal pro Jahr (im Sommer) eine Informationsveranstaltung durch oder beraten individuell.
Die formalen Voraussetzungen:
- Schulabschluss BBR
- gesundheitliche Eignung zur Prüfungsvorbereitung und zur Examensdurchführung
- Wohnsitz im Land Brandenburg
- Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit in der Altenpflege oder vergleichbare praktische Tätigkeiten in der Altenpflege
- Nachweis einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Altenpflege zur Vorbereitung und Prüfung Hinweis: Wenn der Nichtschüler-Prüfling aktuell nicht in einer Einrichtung der Altenpflege angestellt ist, braucht es für diesen Nachweis i.d.R. einen Praktikumsvertrag. Das Praktikum dauert mindestens 4 Wochen und in der Regel zwei Monate und soll die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen. Hinweis: Wenn der Nichtschüler-Prüfling sowieso in einer Einrichtung der Altenpflege angestellt ist, kann die zweijährige Tätigkeit sowie die Unterstützung in der Vorbereitung und Prüfung auch in einer Bescheinigung zusammengefasst werden. Wichtig: die Praxisanleiterin bzw. der Praxisanleiter aus der entsprechenden Einrichtung nimmt gemeinsam mit der betreuenden Lehrkraft der Schule die praktische Examensprüfung ab und muss daher über eine anerkannte Qualifikation verfügen.
- Nicht Schülerin/Schüler einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft
- Vereinbarung über ein Qualifizierungsprogramm mit einer berechtigten Pflegeschule
Wie ist der Zeitrahmen von der Anmeldung bis zum Examen?
Die Schule für Pflegeberufe führt die Nichtschüler-Prüfungen in der APH immer im Februar bis März eines Jahres durch.
Das bedeutet, dass der Austausch und die Abstimmungen spätestens im August/September des Vorjahres beginnen müssen. Das Qualifizierungsprogramm zur Vorbereitung startet Ende November oder Anfang Dezember und zieht sich bis zur letzten Prüfung im März durch.
Wie kann ich mir das Qualifizierungsprogramm vorstellen?
Das Qualifizierungsprogramm für die Nichtschülerprüfung in der APH soll nach Gesetz bis zu maximal 350 Stunden umfassen. In der Pflegeschule des GCP umfasst die Vorbereitung folgende Anteile:
- Unterrichte in den Lernfeldern, die sich nicht im engeren Sinn mit Krankheitsbildern und Pflege beschäftigen, die aber bedeutsam für die Tätigkeit und die Prüfungen sind.
- Je nach individuellem Bedarf Unterrichte oder Konsultationstermine für Themen, die Krankheitsbildern und Pflege enger zugeordnet sind.
- Übungen einschließlich Simulationsübungen für die schriftlichen und für die mündlichen Examensprüfungen in der Altenpflegehilfe.
- Eine Praxisbegleitung mit Simulation einer praktischen Prüfung, Feedback und Beratung.
Die Unterrichte finden in der Regel ganztägig von 7.45 Uhr bis 15.15 Uhr statt. An zwei Zeitpunkten gibt es eine ganze Blockwoche, die anderen Unterrichtstage sind wie kleine Inseln in Blöcken von zwei oder drei Tagen auf den Zeitraum verteilt. Die Anwesenheit muss als Nachweis für die Behörde dokumentiert werden.
Wie ist die Vorgehensweise zur Anmeldung?
Nach dem Informationsaustausch und bei Bedarf einem Beratungsgespräch, in dem die Voraussetzungen geklärt werden, geht es folgendermaßen weiter:
- Verbindliche Anmeldung bei der Pflegeschule
- Aufwand wird im Einzelfall geklärt (was braucht es ggf. zusätzlich zum geplanten Qualifizierungsangebot, um die Examensprüfungen in der APH erfolgreich zu bewältigen?)
- Kostenübernahme klären
- Kooperationsvertrag mit Qualifizierungsvertrag vereinbaren
- Einreichen der Unterlagen, Unterschreiben der Anträge (auf Prüfungszulassung und Berufsurkunde)
- Pflegeschule prüft abschließend und reicht Unterlagen beim LAVG ein
- LAVG bestätigt Prüfungszulassung
Parallel hat dann schon das Qualifizierungsprogramm begonnen (siehe oben).
Haben Sie Interesse? Dann kontaktieren Sie uns!

