Über die APH – Nichtschülerprüfung
Das Land Brandenburg bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den staatlich anerkannten Abschluss als Altenpflegehelferin bzw. Altenpflegehelfer (m/w/d) über eine Nichtschülerprüfung zu erwerben – ohne zuvor die reguläre einjährige Ausbildung zur Altenpflegehilfe zu absolvieren.
Dieser Weg richtet sich insbesondere an Menschen, die bereits über umfangreiche praktische Erfahrungen in der Pflege verfügen und ihre beruflichen Kompetenzen durch einen staatlich anerkannten Abschluss bestätigen und erweitern möchten. Die Nichtschülerprüfung kann beispielsweise eine Chance für langjährig tätige Pflegehelferinnen und Pflegehelfer oder für ehemalige Auszubildende aus der Pflegefachkraftausbildung sein, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Nach erfolgreichem Abschluss können Sie als Altenpflegehelferin bzw. Altenpflegehelfer in verschiedenen Bereichen der Langzeitpflege tätig werden – zum Beispiel in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, im Betreuten Wohnen, in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz oder in der ambulanten Pflege.
Die Pflegeschule des Gesundheitscampus Potsdam (GCP) ist berechtigt, die Nichtschülerprüfung in der Altenpflegehilfe durchzuführen und bietet ein entsprechendes Qualifizierungsprogramm zur gezielten Prüfungsvorbereitung an.
Details zur Nichtschülerprüfung (FAQs)
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung gelten gesetzlich festgelegte Voraussetzungen. Dazu gehören insbesondere:
- ein Schulabschluss mindestens auf dem Niveau der Berufsbildungsreife (BBR),
- der Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen oder vergleichbaren praktischen Tätigkeit in der Altenpflege,
- die gesundheitliche Eignung für die Prüfungsvorbereitung und die Prüfung,
- ein Wohnsitz im Land Brandenburg,
- der Nachweis einer ausreichenden Vorbereitung auf die staatliche Prüfung,
- die Teilnahme an einem entsprechenden Qualifizierungsprogramm einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule in Brandenburg,
- eine geeignete stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung für die praktische Vorbereitung und
- Sie dürfen nicht Schülerin oder Schüler einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft sein.
Die erforderliche praktische Vorbereitung umfasst mindestens vier Wochen und findet in einer geeigneten Einrichtung der ambulanten oder stationären Altenpflege statt.
Vor Beginn prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Unterlagen benötigt werden.
Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung?
An unserer Schule finden die Nichtschülerprüfungen in zwei Prüfungszeiträumen statt:
Prüfungszeitraum I: Februar/März
Prüfungszeitraum II: August/September
Da bereits vor der eigentlichen Prüfung verschiedene Voraussetzungen erfüllt, Unterlagen zusammengestellt und die praktische sowie theoretische Vorbereitung organisiert werden müssen, sollten Sie sich frühzeitig – möglichst etwa sechs Monate vorher – mit uns in Verbindung setzen.
Unser Qualifizierungsprogramm beginnt in der Regel Ende November/Anfang Dezember beziehungsweise Ende Mai/Anfang Juni und begleitet Sie bis zum Abschluss Ihrer Prüfungen.
Wie ist das Qualifizierungsprogramm aufgebaut?
Das Qualifizierungsprogramm bereitet Sie gezielt auf die Anforderungen der Nichtschülerprüfung vor. Der theoretische und praktische Unterricht kann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Umfang von bis zu 350 Unterrichtsstunden haben. Hinzu kommt eine praktische Vorbereitung von mindestens vier Wochen.
An unserer Pflegeschule umfasst die Vorbereitung unter anderem:
- Unterricht zu prüfungsrelevanten pflegerischen und berufsbezogenen Themen,
- Vertiefung ausgewählter Inhalte entsprechend Ihrem individuellen Lernbedarf,
- Konsultations- und Beratungstermine,
- Übungen und Simulationen zur Vorbereitung auf die Prüfung,
- praktische Übungen zur Anwendung Ihrer pflegerischen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- eine Praxisbegleitung mit Prüfungssimulation, individuellem Feedback und Beratung.
Der Unterricht findet in der Regel ganztägig von 7:45 bis 15:15 Uhr statt. Ihre Teilnahme wird dokumentiert, da der Nachweis der Prüfungsvorbereitung für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung erforderlich ist.
Wie läuft die staatliche Prüfung ab?
Die Nichtschülerprüfung führt zum gleichen staatlich anerkannten Abschluss wie die reguläre Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer. Entsprechend anspruchsvoll sind die Prüfungsanforderungen.
Die staatliche Prüfung umfasst insgesamt zwei schriftliche, drei mündliche und eine praktische Prüfung.
Die schriftlichen Prüfungen dauern jeweils 60 Minuten. Grundlage ist eine mögliche Situation aus der Pflegepraxis, zu der Sie verschiedene Aufgabenstellungen bearbeiten und Ihr pflegerisches Fachwissen anwenden.
Die praktische Prüfung findet in einer geeigneten Pflegeeinrichtung statt. Hier zeigen Sie, dass Sie eine pflegebedürftige Person fachgerecht und situationsgerecht versorgen und Ihr pflegerisches Handeln begründen und reflektieren können. Die Prüfung wird gemeinsam von einer Lehrkraft der Pflegeschule und einer entsprechend qualifizierten Praxisanleiterin bzw. einem Praxisanleiter der Einrichtung abgenommen.
Die drei mündlichen Prüfungen finden in der Pflegeschule statt und bilden in der Regel den Abschluss der Prüfungsphase. Hier zeigen Sie, dass Sie Ihr Wissen auf berufliche Situationen übertragen, Zusammenhänge erkennen und Ihr Handeln fachlich begründen können.
Die Prüfungen beginnen in der Regel ab Mitte Februar (Prüfungszeitraum I) bzw. ab Mitte August (Prüfungszeitraum II).
Über die Zulassung zur Nichtschülerprüfung entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde.
Wie melde ich mich zur Nichtschülerprüfung an?
Ihr Weg zur Nichtschülerprüfung beginnt mit der Kontaktaufnahme zu unserer Pflegeschule.
Gemeinsam klären wir,
- ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen,
- welche Kenntnisse und praktischen Erfahrungen Sie bereits mitbringen,
- welchen individuellen Vorbereitungsbedarf Sie haben,
- wie Ihre praktische Vorbereitung organisiert werden kann und
- welche Kosten entstehen und wie diese finanziert werden können.
Anschließend vereinbaren wir die erforderlichen vertraglichen Grundlagen für das Qualifizierungsprogramm. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Anträge und reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Nichtschülerprüfung trifft die zuständige Behörde.
Ihre Bewerbung
Haben Sie Interesse? Dann kontaktieren Sie uns!
Checkliste für die Ausbildung
- Freude an der Arbeit mit Menschen
- Zuverlässig und umsichtig
- 2 Jahre Berufserfahrung als Pflegehelfer
- Gesundheitliche Eignung