Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Haben Sie in sogenannten Drittstaaten/Nicht-EU-Staaten einen Abschluss in der Pflege erworben und möchten Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen?
Oder gehören Sie zu einer Pflegeeinrichtung, die internationale Fachkräfte einstellen möchte?

Gerne unterstützen wir Sie!

Der erfolgreiche Abschluss von so genannten Kenntnisprüfungen (eine praktische und eine mündliche Prüfung) ist für internationale Pflegefachkräfte eine gute Möglichkeit, um in Deutschland die Anerkennung als Pflegefachperson (Pflegefachfrau, Pflegefachmann) zu erhalten.

  • Wir sind als Pflegeschule berechtigt, gemeinsam mit den Praxispartnern die Kenntnisprüfungen abzunehmen.
  • Gerne bereiten wir internationale Pflegefachkräfte auf die mündliche Kenntnisprüfung vor. Dazu bieten wir einen Qualifizierungslehrgang von insgesamt 10 Tagen an.
  • Dieser Qualifizierungslehrgang wird an der Pflegeschule des Gesundheitscampus Potsdam bis zu drei Mal pro Jahr durchgeführt.
  • Nach bestandenen Kenntnisprüfungen erwirbt man den Abschluss als staatlich anerkannte/r Pflegefachperson, Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Warum ein Qualifizierungslehrgang?

Die Kenntnisprüfungen werden nach dem aktuellen deutschen Pflegeberufe-Gesetz durch geführt, das auf eine „generalistische“ Pflege vorbereitet. „Generalistisch“ bedeutet, dass die Pflegefachpersonen alle Altersgruppen pflegen sowie in allen Versorgungssettings der Pflege eingesetzt werden können: in der stationären Akutpflege (Klinik, Krankenhaus, Kinderklinik), in der stationären Langzeitpflege (Altenheim, Seniorenresidenz) und in der ambulanten Pflege.


Die praktische Kenntnisprüfung findet in dem Setting statt, in dem man arbeitet. In der mündlichen Kenntnisprüfung (Umfang bis zu 60 Minuten) muss aber eine Fallsituation aus einem anderen Versorgungssetting erfasst werden. Der Prüfling muss die Fallsituation auf der Grundlage umfassender Kenntnisse aus verschiedenen Kompetenzbereichen bearbeiten und reflektieren. Die Anforderungen sind hier anders als die, die internationale Pflegekräfte aus ihrer bisherigen Ausbildung und Tätigkeit im Heimatland kennen.
Für Kenntnisprüfungen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in der Pflege ist kein Qualifizierungslehrgang gesetzlich vorgeschrieben, doch er erleichtert das gute Bestehen der mündlichen Prüfung sehr.

In unserer Qualifizierung gehen wir gezielt auf die Themen ein, die in einem Pflegestudium im Ausland weniger berücksichtigt werden und die in Deutschland besonders wichtig sind oder sich unterscheiden. Von Beginn an üben wir den Umgang mit Fallsituationen in verschiedenen Pflegesettings und das reflektierende Fachgespräch dazu. Abschließend werden Simulationen der mündlichen Kenntnisprüfung durchgeführt, so dass die Teilnehmenden zunehmend an Sicherheit gewinnen. Parallel unterstützen wir das Lernen zur Vorbereitung auf die Prüfung.

Was benötigen internationale Pflegefachkräfte zur Teilnahme an unserem Qualifizierungslehrgang?

  • Ausreichende Sprachkenntnisse: Die bisherigen Teilnehmenden haben den Qualifizierungslehrgang als sehr hilfreich und unterstützend bewertet. Um gut verstehen und die Übungen nutzen zu können, braucht es am besten schon das Sprachniveau B2. Das B2-Zertifikat selbst muss zur Prüfungszulassung vorgelegt werden.
  • Eine Anstellung in einer Pflegeeinrichtung (in einer Klinik, einem Krankenhaus, in der Langzeitpflege oder im ambulanten Pflegedienst). Dort werden die internationalen Pflegefachkräfte auf ihrem Weg begleitet und dort findet auch die praktische Kenntnisprüfung statt.

Was benötigen internationale Pflegefachkräfte zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung?

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Hast du noch Fragen?

Melanie Richter

Sekretariat

Rechtsanwaltsgehilfin
0331 2313520

Ulrike Häusler

Sekretariat, Lernbegleitung

B.A. Soziologie, Erziehungswissenschaft
0331 2313520

Hilfe bei der Antragstellung können Sie zusätzlich von folgenden Stellen erhalten:

Gehen Sie gerne mit uns in Kontakt, um weitere Fragen zu klären oder sich bei unserer Qualifizierung anzumelden.