Altenpflegehilfe

Aktuell gibt es im Land Brandenburg noch die Möglichkeit, die Altenpflegehilfe in einer einjährigen Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss zu absolvieren. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Brandenburgische Altenpflegehilfegesetz (BbgAltPflHG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflHilfeAPrV). Zuständige Aufsichtsbehörde ist das LASV in Potsdam.

Ausbildungsverlauf

Die Inhalte sind in vier Lernbereiche aufgeteilt, die sich wiederum in Lernfelder untergliedern.
Die Ausbildung dauert ein Jahr in Vollzeit und beginnt am 01.04. eines Jahres.

Erforderliche Theoriestunden: mind. 750

Praxisstunden: mind. 900 Stunden (davon 700 Stunden im stationären Langzeitbereich oder in der ambulanten Pflege sowie 200 im gegenläufigen Einsatzbereich).

Examensprüfung

In der APH-Ausbildung gibt es eine praktische, zwei schriftliche und drei mündliche Examensprüfungen. Die Prüfungen finden in der Regel ab Mitte Februar (Prüfungszeitraum I) bzw. ab Mitte August (Prüfungszeitraum II) statt.

Die Teilnehmenden werden nach der Prüfungszulassung durch die Aufsichtsbehörde von der Schule über die Termine informiert. Die schriftlichen Examensprüfungen werden – wie in der Altenpflege – im Land Brandenburg zentral durchgeführt und sind in allen Altenpflegeschulen des Landes gleich.

Die praktische Examensprüfung wird von einer Lehrkraft (in der Regel die hausbetreuende Lehrkraft) und der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter (PAL) der Einrichtung durchgeführt. Da die PAL als Fachprüfer gleichberechtigt ist, benötigt sie den Nachweis einer PAL-Qualifizierung mit mindestens 300 Stunden Umfang. Zusätzlich muss der Grundberuf der PAL die Altenpflege sein. Falls die PAL der betreffenden Praxiseinrichtung aus der Gesundheits- und Krankenpflege stammt, muss rechtzeitig an das LASV ein Antrag auf Zulassung als Fachprüfer in der Altenpflegehilfe mit entsprechender Begründung geschickt werden.

Die mündlichen Examensprüfungen werden in der Schule abgenommen und stehen am Ende der Prüfungen. Sie finden in den Lernfeldern 1.3 und 1.5, 2.1 und 2.2 sowie 4.1 und 4.3 statt, werden von je zwei Lehrkräften durchgeführt und haben einen jeweils 10-minütigen Umfang.
Besonderheit: Durchführung einer Nichtschülerprüfung ist nach Gesetz möglich.

Bewerbung

Deine Bewerbung richtest Du direkt an einen unserer Kooperationspartner. Die mit uns kooperierenden Senioren- und Pflegeeinrichtungen schließen mit Dir einen Ausbildungsvertrag ab. Für die theoretische Ausbildung am Gesundheitscampus Potsdam wirst Du direkt durch die Einrichtung angemeldet.

Die Ausbildung startet jährlich zum 01.04.